„Alete MilchMinis Schoko“ von Nestlés

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Die Bewerbung von „Alete MilchMinis Schoko“ für Kleinkinder ab dem 8. Monat mit „Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“ ist unzulässig.

Die Werbung mit dieser gesundheitsbezogenen Aussage ist unzulässig, da die Zulassung laut der Grundlage der HCVO (Health-Claims-Verordnung) erst für Kinder zwischen dem 3. und dem 18. Lebensjahr gilt. Außerdem müsse der Hersteller auf seinem Produkt darauf hinweisen, dass der Verzehr des Produkts kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung ist, so das LG Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 10.02.2016 (Az.: 2-06 O 337/15).

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden