Briefkastenaufkleber von Zeitungsverlegern nur ohne Einwurfeinschränkung für Mitbewerber zulässig

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Zeitungsverleger verstoßen gegen § 4 Nr. 10 UWG, wenn sie ihre Mitbewerber am Aushändigen von Werbeprospekten und anderen Zeitungen durch eigene Briefkastenaufkleber gezielt behindern. Das Oberlandesgericht Brandenburg begründete sein Urteil vom 22.12.2014, Az. 6 U 142/13 damit, dass solche Aufkleber zwischen den konkurrierenden Zeitungsunternehmen gezielte Grenzen auf dem Markt schaffen.
 

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