„Detox“-Tee

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Ein Kräutertee darf nicht unter „Detox“-Tee in den Verkehr gebracht werden, wenn er gegen die Health Claims Verordnung verstößt.

Ein Kräutertee, bestehend aus Brennnessel und grünem Tee, darf nicht unter der Bezeichnung „Detox“ in den Verkehr gebracht werden, da es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health Claims Verordnung handelt, die nicht zugelassen ist, so im Urteil des OLG Celle vom 10.03.2016 (Az.: 13 U 77/15 – nicht rechtskräftig). Wesentliche Teile der Verkehrskreise verstünden unter „Detox“ eine Verringerung oder Herabsetzung von Giften, sog. Entgiftung, was aber nicht durch den Tee garantiert werden kann. Somit liegt eine Irreführung der Verbraucher vor.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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01099 Dresden