EBay haftet bei rechtsverletzender Bewerbung durch AdWord-Anzeigen

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Der BGH hat entschieden, dass eBay für rechtsverletzende Bewerbung durch AdWord-Anzeigen haftet. Vor allem, wenn die Plattform auf die klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist (BGH, GRUR 2013, 1229 – Kinderhochstühle im Internet II).

Im vorliegenden Fall (Urteil vom 5. Februar 2015, Az.: I ZR 240/12 – Kinderhochstühle im Internet III) warb die Klägerin u.a. mit den AdWords „Tripp Trapp“ für ihre Kinderstühle, für die sie eine eingetragene Wortmarke besitzt. Gab man diesen Suchbegriff in Google ein, wurde nicht nur ihre eigene Internetseite angezeigt, sondern man wurde auch auf Angebote von Kinderstühlen auf eBay hingewiesen, die aber keine Original „Tripp Trapp“-Kinderstühle waren. Die Klägerin beanstandete eine Markenrechtsverletzung.

Das Gericht gab dem Antrag statt, da die Plattform durch die Bewerbung eine aktive Rolle einnehme, folglich als „Störer“ fungiert und damit kausal zur Markenrechtsverletzung beitrage, auch wenn sie die Angebote der Kinderstühle nicht selber ins Internet gestellt hat. Somit sieht der BGH weitergehende Prüfpflichten und Haftungsansprüche bei Unterlassen begründet.

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