eBay: Rücknahme von Angeboten – Schadensersatz möglich?

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

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Internetrecht: eBay-Bieter können Schadensersatz bei Zurücknahme von Angeboten fordern.

Bricht ein Verkäufer sein Angebot auf eBay ab, weil er die Sache nicht mehr verkaufen mag oder anderweitig vorteilhafter verkaufen kann, so kann dem Höchstbieter Schadensersatz in Höhe des tatsächlichen Wertes des Kaufgegenstandes zustehen, auch wenn das Gebot zum Zeitpunkt des Angebotsabbruchs nur 1 € betrug. Der Bundesgerichtshof stellte damit klar, dass Verkäufer bewusst das Risiko eines geringen Verkaufserlöses eingehen, wenn sie das Startgebot für ihr Angebot auf eBay mit 1 € selbst bestimmen (Urteil vom 12.11.2014, Az. VIII ZR 42/14).
 

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