Eigengebrauch von Produktfotos andere Händler auf Amazon

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Dies ergibt sich aus den AGB von Amazon. Dabei übertragen die Verkäufer die Nutzungsrechte an den Bildern vergütungsfrei und zeitlich unbefristet an Amazon.

Wenn ein Verkäufer auf Amazon ein Produktbild einmal öffentlich zugänglich gemacht hat, darf dieses von Amazon an andere Verkäufer mit den gleichen Produkten zur freien Nutzung weitergegeben werden, so das OLG Köln (Urteil vom 19.12.2014, Az. 6 U 51/14).

Das ist zulässig, da der Verkäufer im Gegenzug auch die Bilder der anderen Nutzer für die eigenen Produkte nutzen kann, was dem Prinzip des „Marketplace“ von Amazon entspricht. Beim „Marketplace“ geht es um die Interaktion der Händler und um den Austausch von Leistungen. Eine zeitliche Befristung der Nutzung würde zu einer zu großen Rechtsunsicherheit und zu komplizierten Handhabung der Plattform führen.

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