Einstweilige Verfügung gegen Taxi-App Uber geglückt

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Die Taxi-App namens Uber wurde vom Landgericht Frankfurt mit Beschluss vom 25.08.2014, Az. 2-03 O 329/14 einstweilen stillgelegt.

Das Unternehmen Uber vermittelte über seine Internetseite und via Smartphone-App Fahrdienste zwischen Fahrgästen und privaten Fahrern und nimmt für die Vermittlung 20 Prozent vom Umsatz des Fahrers ein.

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen sieht in dieser Dienstleistung eine wettbewerbliche Benachteiligung für alle Taxiverbände und -genossenschaften und klagte gegen den Fahrdienstvermittler. Denn im Gegensatz zu den Taxigesellschaften erwirtschaftet Uber seinen Gewinn ohne eine offizielle Lizenz gemäß dem Personenbeförderungsgesetz. Des Weiteren kritisiert das Taxigewerbe, dass die privaten Fahrer der Uber-App weder eine Ortskenntnisprüfung ablegen noch einen Gesundheitscheck über sich ergehen lassen müssten und keinen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen. Von Nachteil sei auch, dass die Taxiunternehmen höhere Wartungskosten für ihre Fahrzeuge als die privaten Fahrer tragen müssten. Demzufolge seien Fahrgäste zum einen nicht ausreichend geschützt und zum anderen seien auch die Fahrer nicht ausreichend versichert, um bei eventuellen Unfällen für ihre betroffenen Fahrgäste zu haften. Aufgrund dieser Differenzen würden die privaten Fahrer für den Fahrtenvermittler Uber preiswertere Beförderungsentgelter als die Taxiunternehmen anbieten können.

Das Landgericht Frankfurt schloss sich der Meinung der Klägerin an und beschloss ohne mündliche Verhandlung mit einer einstweiligen Verfügung den sofortigen Stopp des Vermittlungsdienstes. Der Vermittlungsdienst Uber vollbringe die Beförderungsleistung zwar nicht selbst, weil die Fahrer auf eigene Rechnung arbeiteten, dennoch sei das Unternehmen „als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen“. Bei Verstößen gegen die einstweilige Verfügung des Gerichts droht dem Vermittlungsunternehmen Uber eine Strafe von 250.000 €.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden