Haftet ein Hotelier bei Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste über das WLAN-Netz?

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Ein Produzent erotischer Filme klagte gegen einen Hotelbetreiber, das Amtsgericht Koblenz wies die Klage ab (Urteil vom 18.06.14, Az.116 C 145/14).

Im vorliegenden Fall hatte ein Hotelbetreiber seinen Gästen und Angestellten ein WLAN-Netz zur Nutzung des Internets zur Verfügung gestellt. Der Zugang erfolgte über regelmäßig wechselnde Passwörter, weiterhin wurde eine Verschlüsselungssoftware genutzt. Der Hotelier hat zusätzlich seine Gäste und Angestellte durch Ausgabe entsprechender Kärtchen darauf hingewiesen, dass es verboten sei, urheberrechtlich geschützte Inhalte bereitzustellen.

Gegen den Hotelier klagte nun ein Produzent erotischer Filme, da über den Hotel-Anschluss durch einen Gast ein Film des Unternehmens illegal in einer Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Hierfür solle der Anschlussinhaber/Hotelier verantwortlich sein und haften.

Das Amtsgericht Koblenz sah dies anders und wies die Klage ab. Der Hotelbetreiber hafte nicht, da der WLAN-Anschluss ausreichend gesichert war und er damit dafür Sorge getragen habe, dass über seinen Anschluss keine Rechtsverstöße begangen werden. Er habe den erforderlichen Sicherheitsstandard durch die zum Kaufzeitpunkt aktuelle Verschlüsselung, sowie durch die wechselnden Zugangspasswörter eingehalten.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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