„Monster“

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Die Rechtsanwaltskanzlei Bear & Wolf (Frankfurt am Main) fordert im Namen der Monster Energy Company zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf und fordert einen noch nicht bezifferten Schadensersatz aufgrund einer Markenverletzung gem. Art. 9 Abs. 1 lit. b), lit. c) GMV, weil die geschützte Wort-/Bildmarke der Firma Monster Energy Company ohne Zustimmung für den Verkauf von Aufklebern als Dekorsatz auf eBay genutzt wurde. Sie begründen ihre Forderungen damit, dass durch den Verkauf eine markenmäßige Benutzung durch die Ähnlichkeit der Zeichen vorläge und außerdem der Bekanntheitsgrad der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt würde. Dabei berufen sie sich u. a. auf Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main, in denen die Werbefunktion der Marke im Vordergrund steht. Verbraucher würden die Aufkleber nur aufgrund der Bekanntheit der Marke „Monster“ kaufen.

Dabei machen sie Zahlungsansprüche wegen Aufwendungsersatz in Höhe von 3.399,50 EUR. Dazu kommt der noch nicht berechnete Schadensersatz zu dessen Zahlung Sie sich bei Unterzeichnung der Unterlassungserklärung verpflichten.

Außerdem fordern sie gem. des Auskunftsanspruches gem. § 19 Abs. 1 und 2 MarkenG die Vorlage von Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheinen, Auskunft über die Menge der bestellten, erhaltenen und ausgelieferten Waren, sowie die noch im Besitz befindlichen Waren.

Bevor Sie die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Oft ist die geforderte Summe nicht angemessen, das heißt zu hoch angesetzt oder eine Markenrechtsverletzung liegt von Beginn an nicht vor.

 

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden