„PAC-MAN“

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Die Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt (Frankfurt am Main) fordert im Namen der BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgrund einer Markenverletzung gem. Art. 9 Abs. 1 GMV, weil die eingetragenen Gemeinschaftsmarke, sowie deutsche Marke, „PAC-MAN“ ohne Zustimmung für den Verkauf von T-Shirts auf eBay genutzt wird. Das Unternehmen besitzt weiterhin die Titelschutzrechte an dem Zeichen „PAC-MAN“. Begründet wird die Forderung damit, dass durch den Verkauf eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft, sowie der Bekanntheit und der Wertschätzung der Marke vorliegt, weil die angesprochenen Verkehrskreise den Eindruck gewinnen würden, dass die T-Shirts aus dem Unternehmen des BANDAI NAMCO Entertainment Germany GmbH stammen.

Dabei machen sie einen Aufwendungsersatzes aufgrund der entstandenen Kosten durch die Einschaltung der Kanzlei über 2.948,90 EUR geltend.

Außerdem wird in der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR verlangt, falls T-Shirts und andere Bekleidungsstücke in Zukunft ohne Zustimmung in den geschäftlichen Verkehr gebracht werden.

Des Weiteren fordern sie Auskunft über Daten der Hersteller, Lieferanten und gewerblichen Abnehmer, sowie die Menge der erhaltenen und ausgelieferten Produkte und die Menge der Produkte, die sich noch im Eigentum des Schuldners befinden. Dabei wird auch zur Vernichtung dieser aufgefordert.

Auch wenn Ihnen angezeigt wird, dass gerichtliche Maßnahmen gegen Sie eingeleitet werden, wenn die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht unterschrieben wird, lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten. Oft ist die geforderte Summe nicht angemessen, das heißt zu hoch angesetzt oder eine Markenrechtsverletzung liegt von Beginn an nicht vor. 

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden