Problem: Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Krankenhaus-WLAN

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Das Krankenhaus haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Patienten, wenn diese vorher ausreichend belehrt worden sind.

Das AG Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 16.12.2014 (Az.: 30 C 2801/14 (32), nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein Krankenhaus nicht für Urheberrechtsverletzungen über das Klinik-WLAN haftet, wenn die Patienten vorher belehrt werden, dass solche Gesetzesverstöße zu unterlassen sind. Weitergehende Prüfpflichten bestehen nicht, wenn es keine Anhaltspunkte für unerlaubte Handlungen gibt und somit haftet das Krankenhaus auch nicht als Störer.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
Fischhausstr. 15 b
01099 Dresden