Rosenheimer Bier ist kein „Chiemseer“

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Ein in Rosenheim gebrauchtes Bier darf nicht als „Chiemseer“ bezeichnet werden.

Diese geographische Herkunftsangabe stelle eine Irreführung dar, weil Verbraucher daraus schließen, dass das Bier in der Region um den Chiemsee gebraut wird, so das OLG München in seinem Urteil vom 17.03.2016 (Az.: 29 U 3187/15). Im Allgemeinen besteht kein schutzwürdiges Interesse Dritter bei der Verwendung falscher Herkunftsangaben.

 

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
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