Unzulässige AGB

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

EXZELLENTE RECHTSBERATUNG AUS DRESDEN.

Vertrauen Sie uns:

Eine Klausel in den AGB, die bestimmt, dass man ein besonderes Entgelt bezahlen muss, wenn man die Rechnung in Papierform geschickt bekommt, ist unzulässig.

Eine solche Klausel benachteilige den Kunden in unangemessener Weise und sei daher unwirksam, so das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 29.01.2015 (Az.: I-6 U 82/14).

Ein Mobilfunkanbieter (Vodafone) berief sich darauf, dass die Rechnung in Papierform eine Zusatzleistung sei, die Mehraufwand zur Folge hat, und deswegen gesondert vergütet werden müsse. Diesem widersprach das OLG Düsseldorf, weil gerade durch die Zusendung einer Rechnung das Mobilfunkunternehmen die Grundlage dafür schaffe, dass sie von ihren Kunden Bezahlung ihrer Rechnung verlangen kann.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
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01099 Dresden