Wie viel Euro muss man vor Reiseantritt bezahlen?

Rechtsanwaltskanzlei Hennig M.B.L.

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Vertrauen Sie uns:

Nach der Entscheidung des BGH vom 09.12.2014 (Az.: X ZR 147/13) ist es zulässig, wenn eine Anzahlung von 20% vom Reisenden verlangt wird.

Gegebenenfalls kann auch eine höhere Anzahlung verlangt werden, wenn der Reiseveranstalter eigene Aufwendungen hat oder fällige Forderungen tilgen muss. Dies muss aber vorher deutlich ersichtlich sein.

Rechtsanwaltskanzlei Hennig
Rechtsanwalt Gernot Hennig, M.B.L.
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01099 Dresden